„Muss ich meine Gasheizung austauschen, auch wenn sie noch läuft?“
Zuerst sehe ich mir den Kessel selbst an: Baujahr, Wirkungsgrad, letzte Wartungsprotokolle. Hat der Schornsteinfeger beim letzten Termin schon auf ein hohes Alter hingewiesen, ist das ein Hinweis, aber keine Pflicht zur sofortigen Erneuerung. Ein Tausch rechnet sich, wenn die neue Anlage zu Heizlast und Warmwasserbedarf passt. BAFA und KfW fördern den Heizungstausch, mit besseren Sätzen bei vorliegendem Sanierungsfahrplan. Ob es bei Ihnen sinnvoll ist, hängt vom Gebäudezustand und Ihren mittelfristigen Plänen ab.




